INHALT
Die Verwendung ist nur bei redaktioneller Berichterstattung im Rahmen einer Programmankündigung ab 2 Monate vor der ersten Ausstrahlung bis 1 Monat nach der letzten Ausstrahlung und während des Ausstrahlungszeitraums im Zusammenhang mit dieser Sendung und Nennung des Copyrights gestattet. Folgende Ausnahme gilt bei Select-Titeln: Bewerbung des Films 1 Monat vor Ausstrahlung und 1 Monat nach der letzten Ausstrahlung.Ferner muss auf die Gebührenfolge hingewiesen werden. In bzw. an jedes Filmbild muss daher ein konkreter Filmhinweis integriert werden. Mindestens Filmtitel, Ausstrahlungsmonat und Sender sollten im bzw. am Bild genannt werden. Bilder dürfen nicht in Collagen eingebaut und nicht beschnitten werden. Die Archivierung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung möglich. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, alle Marketingaktivitäten zur Freigabe vorgelegt zu bekommen.