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Nach Kriegsende war offene Prostitution in der Sowjetischen Besatzungszone sowie in der aus ihr hervorgegangenen DDR zunächst noch möglich. Doch diese Praxis widersprach den Theorien der marxistischen Vordenker und auch dem sozialistischen Frauenbild. Besonders zwei Umstände beförderten die Überlegungen der SED für ein gesetzliches Verbot 1968: die besorgniserregende Verbreitung von Geschlechtskrankheiten und das Bestreben der Staatsführung, möglichst alle Bürger des Landes für produktive Arbeit einzusetzen.
Wie ging es nach dem Verbot von 1968 weiter? Einerseits verfolgten Polizei, Staatssicherheit und Justiz Prostitution und Zuhälterei. Andererseits erkannten die staatlichen Stellen auch das Potenzial, die Frauen zwar zu kriminalisieren, sie aber, statt sie zu Gefängnisstrafen zu verurteilen, zu Spitzeldiensten im persönlichen Umfeld zu erpressen. Frauen wurden als sogenannte Honigfallen mit Feindkontakt eingesetzt, um Männer aus dem Westen auszuspionieren.
Prostitution in der DDR war mit ihrem Verbot aber nicht verschwunden. Sie war nur nicht so offen sichtbar. Ihre Ausprägungen reichten vom Straßenstrich, wo sexuelle Handlungen für Ostgeld angeboten wurden, bis zur staatlich geduldeten oder gar geförderten Prostitution gegen Westgeld mit teilweise astronomischen Einkommensmöglichkeiten.

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